31.10.22

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AKTUELLES URTEIL ZU GOOGLE SCHRIFTEN

Laut einem Urteil des Landgericht München (Urt. v. 20.01.2022 - Az.: 3 O 17493/20) ist der Einsatz von Google Fonts datenschutzrechtswidrig.

Worum geht es?

Viele Webseiten und Webshops verwenden sogenannte Google Fonts. Diese haben den Vorteil, dass sie kostenlos verfügbar sind. Sie ermöglichen so eine gute Darstellung auf allen Geräten und Browsern. Damit ist der gewünschte Look der Website oder des Shops weitestgehend garantiert. Unabhängig vom Browser und Endgeräten.

Der Haken

Google stellt diese Fonts kostenlos zur Verfügung. Was jetzt unbedingt zu beachten ist: in diesen Fonts versteckt Google Codes. Diese übertragen beim Aufrufen / Verwenden der Website oder Webshops Userdaten an Google.

Das Urteil

Das Landgericht München stellte in seinem Urteil nun klar, dass dadurch das Recht des Nutzers / Users auf informelle Selbstbestimmung verletzt wird und dieser Sachverhalt somit als unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewertet wird. Sofern der Nutzer / User nicht in diesen Eingriff ausdrücklich eingewilligt hat.

Die Lösung

Es gibt 2 Möglichkeiten der Einbindung und somit 2 Lösungsvorschläge.

Möglichkeit 1:

Die Fonts werden dynamisch eingebunden. Dabei wird automatisch eine Verbindung zu Google aufgebaut und der Font geladen. Und hier entsteht das Problem: die IP-Adresse der Besucher/-innen werden automatisch an Google übergeben. Ohne explizite Zustimmung ist das laut München Landgericht zweifelsfrei ein Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte. Um hier sicher zu gehen sind entsprechende Hinweise im Cookie-Consent zu kommunizieren, denen die Benutzer/-innen ausdrücklich zustimmen müssen.

Möglichkeit 2:

Die statische Variante. Hier werden die Fonts heruntergeladen und lokal in die Website eingebunden. Beim Besuch der Website werden somit zu keinem Zeitpunkt Verbindung zu Google aufgebaut. Diese Variante ist dem entsprechend Datenschutz rechtlich als eher unbedenklich einzustufen.

Wie auch immer Sie sich entscheiden, gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Nachfrage
Ihr BOW-Team