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Recht, Compliance & Datenschutz

Impressumspflicht

Gesetzliche Anbieterkennzeichnung

Die Impressumspflicht (§ 5 TMG) verlangt von geschäftsmäßigen Websites eine Anbieterkennzeichnung mit Name, Anschrift, Kontaktdaten und ggf. Handelsregisterangaben. Das Impressum muss leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein. Verstöße sind abmahnfähig.