Recht, Compliance & Datenschutz
Impressumspflicht
Gesetzliche Anbieterkennzeichnung
Die Impressumspflicht (§ 5 TMG) verlangt von geschäftsmäßigen Websites eine Anbieterkennzeichnung mit Name, Anschrift, Kontaktdaten und ggf. Handelsregisterangaben. Das Impressum muss leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein. Verstöße sind abmahnfähig.